Stefan Weber

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, Allgemeines Zivilrecht, insbesondere Prozessrecht

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Stefan Weber ist seit 2013 als Rechtsanwalt bei Dr. Heni und Partner tätig und seit 2019 Partner der Kanzlei. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der umfassenden Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen und umfasst dabei insbesondere die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Kauf- und Werkvertragsrecht, Wohnraummietrecht, Steuerrecht, Forderungsmanagement und Zivilrecht im Allgemeinen.

Er setzt mit seiner prozesserfahrenen Expertise die Interessen seiner Mandanten insbesondere auch bundesweit erfolgreich vor Gerichten durch.

Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an der Universität Konstanz und legte dort 2011 sein erstes juristisches Staatsexamen ab, gefolgt vom zweiten juristischen Staatsexamen 2013 in Rottweil.

Im Jahr 2021 wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Tübingen die Befugnis zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht verliehen.

Im Jahr 2018 vertiefte er seine steuerrechtliche Spezialisierung mit dem erfolgreichen Abschluss des theoretischen Teils des Fachanwalts für Steuerrecht.

VITA

2005

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz

2011

1. Juristisches Staatsexamen in Konstanz

2013

2. Juristisches Staatsexamen in Rottweil

2013

Angestellter Rechtsanwalt bei Dr. Heni und Partner

2018

Theoretischer Teil des Fachanwalts für Steuerrecht

2019

Partner

2021

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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