Das Medizinrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das Ärzte, Zahnärzte, Heilberufler und medizinische Einrichtungen vor besondere rechtliche Herausforderungen stellt. Dr. Heni und Partner bietet eine umfassende Beratung im Gesellschaftsrecht für Heilberufe, Vertragsarztrecht und Vertragszahnarztrecht. Darüber hinaus beraten wir auch im Bereich des Arzthaftungsrechts.
Ein besonderer Stellenwert nimmt die gesellschafts- und zulassungsrechtliche Beratung ein. Wir unterstützen Sie hierbei insbesondere bei der Gründung und rechtlichen Absicherung von Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) Praxisgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) auch in der Form einer GmbH und weiteren Kooperationsmodellen.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer medizinrechtlichen Beratung umfasst den Kauf bzw. Verkauf von Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren sowie die Übertragung von einzelnen Gesellschaftsanteilen. Wir gestalten und prüfen Praxiskaufverträge, analysieren rechtliche und wirtschaftliche Risiken und begleiten Sie bei der gesamten Transaktionsabwicklung.
Darüber hinaus unterstützen wir bei der Gestaltung und Prüfung von Praxismietverträgen, um sicherzustellen, dass die Mietbedingungen den besonderen Anforderungen von Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen entsprechen.
Im Bereich Vertragsarztrecht beraten wir zu Zulassungsfragen, Disziplinarverfahren und berufsrechtlichen Fragestellungen, um Ihre ärztliche Tätigkeit rechtlich abzusichern.
Im Bereich Arbeitsrecht für Ärzte unterstützen wir sowohl angestellte als auch niedergelassene Ärzte bei der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, insbesondere im Klinik- und Praxisbetrieb. Wir beraten zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen, Vergütungsmodellen und Vertragsbedingungen, um faire und rechtssichere Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten.
Mit unserer spezialisierten Expertise im Medizinrecht stehen wir Ärzten, Zahnärzten und anderen Heilberufen als kompetenter Partner zur Seite – für Ihre rechtssichere und wirtschaftlich erfolgreiche medizinische Tätigkeit.