STEUERBERATUNGInterdisziplinär - Strategische Unternehmensstrukturierung

Interdisziplinär - Strategische Unternehmens-Strukturierung

Weitsichtige Strategien für nachhaltige Unternehmensstrukturen

Die strategische Unternehmensstrukturierung erfordert eine interdisziplinäre Betrachtung steuerlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Aspekte. Die Kanzlei Heni + Partner entwickelt maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmer, Familienunternehmen und vermögende Privatpersonen, um Vermögenswerte langfristig zu sichern und steuerliche Belastungen zu optimieren.

Ein zentraler Bereich unserer Beratung ist die Vermögensnachfolge zu Lebzeiten. Wir erarbeiten individuelle Nachfolgekonzepte, die sicherstellen, dass Ihr Unternehmen und Ihr Vermögen nach Ihren Vorstellungen weitergeführt werden. Dabei begleiten wir Sie bei der Unternehmensnachfolge, sei es durch Schenkung (auch unter Nießbrauchsvorbehalt), Mitarbeiterbeteiligung oder Verkauf.

Um rechtliche und steuerliche Fallstricke zu vermeiden, unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung eines Unternehmertestaments und stimmen Testament, Erbvertrag, Ehevertrag und Gesellschaftsvertrag gezielt aufeinander ab. Ergänzend dazu beraten wir Sie zu Vorsorgevollmachten, um eine klare Regelung für den Ernstfall zu schaffen.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratung liegt in der steuerlichen Immobilienverwertung sowie in der Errichtung von Stiftungen und Vereinen, um Vermögenswerte nachhaltig zu sichern und für gemeinnützige Zwecke nutzbar zu machen. Zudem bieten wir umfassende erbschaftssteuerliche Beratung und erarbeiten individuelle Gestaltungen zur Verringerung der Erbschaft- und Schenkungsteuer, um steuerliche Belastungen im Rahmen der Vermögensübertragung zu minimieren.

Mit unserer interdisziplinären Expertise sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen und Ihr Vermögen strategisch optimal aufgestellt sind – heute und für die kommenden Generationen.

UNSERE LEISTUNGEN IN DER ÜBERSICHT

  • Vermögensnachfolge zu Lebzeiten

  • Ausarbeitung Nachfolgekonzepte

  • Unternehmensnachfolge bspw. durch Schenkung (auch unter Nießbrauchsvorbehalt), Mitarbeiterbeteiligung, Verkauf u.a.

  • Unternehmertestament (Abstimmung von Testament/Erbvertrag, Ehevertrag und Gesellschaftsvertrag)

  • Vorsorgevollmachten

  • Steuerliche Immobilienverwertung

  • Errichtung von Stiftungen und Vereinen

  • Erbschaftssteuerliche Beratung

  • Gestaltungen zur Verringerung der Erbschaft- und Schenkungsteuer

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